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Ohne Paketzustellung läuft nichts
Das Volumen für Paket-, Express- und Kuriersendungen wächst kontinuierlich. Über 4 Milliarden Sendungen werden pro Jahr zugestellt, das sind ca. 14 Millionen Sendungen pro Zustelltag. Jedoch sind 40% der Zustellversuche bei der ersten Anfahrt vergeblich, weil niemand die Sendung annehmen kann. Das ist eine enorme Belastung für die Fahrer der Paket- und Kurierdienste, aber auch für die Umwelt. Denn pro Tag entstehen dadurch ca. 800.000 Abholfahrten zu Poststellen, Pickup-Shops oder entfernten, öffentlichen Paketautomaten.
Zustellung wird per Gesetz vereinfacht
Zustelleroffene Paketboxen zum Deponieren von Sendungen bieten eine effiziente Möglichkeit, die Zustelllogistik auf der letzten Etappe zum Empfänger zu optimieren. Somit lassen sich mehrfache Anfahrten der Zusteller vermeiden, auch wenn die Empfänger nicht anwesend sind. Um auch die zahlreichen Abholfahrten zu reduzieren, müssen diese Paketstationen direkt am oder in unmittelbarer Laufnähe zum Wohn- bzw. Arbeitsort des Empfängers aufgestellt sein.
Das neue Postmodernisierungsgesetz (PostModG)
Der Gesetzgeber hat die Bedeutung unabhängiger Paketstationen erkannt. Denn das neue Postmodernisierungsgesetz verpflichtet Paketdienste, in zustelleroffene Paketboxen und -stationen einzuliefern, wenn der Empfänger dies wünscht (§ 13 PostModG). Das stärkt die Rechte der Verbraucher. Das Gesetz tritt ab 01. Januar 2025 in Kraft.
Der überwiegende Teil der Zusteller hat auch bisher schon die Möglichkeit der Zustellung in Paketboxen und -stationen begrüßt, da diese eine enorme Erleichterung auf den Touren bedeutet. Doch mussten die Empfänger dafür teilweise gesonderte Abstellgenehmigungen beantragen. Mancher Paketdienst hat von Fall zu Fall entschieden oder diese Option in deren Geschäftsbedingungen eingeschränkt. Mit dem Postmodernisierungsgesetz haben Zusteller und Empfänger nun Rechtssicherheit.
Damit die eigene Sendung jedoch zuverlässig in die gewünschte Paketbox oder Paketstation eingeliefert wird, ist es notwendig, dass dies auf dem Adressaufkleber vermerkt ist. Dafür eignet sich zum Beispiel das Feld "Adresszusatz" oder ähnlich, welches in den meisten Online- oder Bestellformularen verfügbar ist.
Die automatisierte Service- und Logistikzentrale
Intellibox® Paketstationen bieten die perfekte Lösung für die automatisierte Annahme und Ausgabe von Paketen, Päckchen, Dokuemten und Waren. Diese ermöglichen Zustellungen rund um die Uhr und auch bei Abwesenheit des Empfängers. Die dynamische Fachsteuerung optimiert den Flächenbedarf einer Intellibox Paketstation deutlich, da nicht für jede Nutzerin bzw. jeden Nutzer ein festes Fach reserviert bleiben muss. Jeder Paketdienst kann die Paketboxen mitnutzen. Sogar dem lokalen Handel oder der Reinigung um die Ecke ist es möglich, Waren in eine Intellibox Paketstation einzuliefern.
Die Vorteile der Intellibox Paket- und Servicestationen im Überblick:
- gebündelte Zustellung von Paketsendungen aller Paketdienste in eine zentrale Paketstation
- Einlieferung rund um die Uhr auch bei Abwesenheit der Empfänger bzw. während Schließzeiten (z. B. in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen)
- automatisierte Annahme der Sendungen zur Entlastung von Empfang, Poststelle, Mitarbeitenden in der Logistik etc.
- Entlastung der Zusteller
- Vermeidung von Sekundärverkehr für Abholfahrten
- automatisierte Deponierung und Verteilung von Post, Unterlagen sowie Arbeitsmitteln innerhalb von Organisationen
- optionales Laden von Akkus für Notebooks, mobile Geräte, Werkzeuge, E-Bikes etc.
Mit Intellibox Paketstationen stellt der Berliner Hersteller Lippert somit eine durchdachte, skalierbare und wirtschaftliche Lösung als Bestandteil der innerstädtischen Logistik bereit. Auch Lippert Briefkastenanlagen können perfekt mit manuell oder digital gesteuerten Paketboxen kombiniert werden.
Und für den nächsten Schritt in eine nachhaltigere Zukunft ermöglichen Intellibox Power Ladefächer das unkomplizierte und sichere Laden zum Beispiel von Akkus für E-Bikes, Geräten oder Elektroleichtfahrzeugen.
Intellibox ist die perfekte Lösung für:
- Wohnungsbau und Siedlungen
- Stadtquartiere
- Unternehmen und Gewerbe
- öffentliche Einrichtungen und Behörden
- Einrichtungen für Forschung, Wissenschaft und Lehre